Ab 5.12.2023 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur!

Die ID Austria stellt eine Weiterentwicklung der Handysignatur bzw. der Bürgerkarte dar und wird diese ab 5.12.2023 ablösen.

Ab 5.12.2023 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur!

Die ID Austria stellt eine Weiterentwicklung der Handysignatur bzw. der Bürgerkarte dar und wird diese ab 5.12.2023 ablösen. Mit der ID Austria können sich Menschen online ausweisen und digitale Services nutzen. Ab 5.12.2023 wird für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bisher die Handy-Signatur verwendet wurde, die ID Austria benötigt.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) weist darauf hin, dass z. B. Dienstgeber, Geschäftsführer oder Steuerberater bei Nutzung der e-Services (z. B. WEBEKU, ELDA) der ÖGK via Unternehmensserviceportal die Umstellung auf die ID Austria unbedingt bis 5.12.2023 vornehmen müssen, um diese Services weiter in Anspruch nehmen zu können.

Die ID Austria mit Basisfunktion umfasst alle Funktionen der Handy-Signatur. Eine Verlängerung der Basis ID Austria ist nicht möglich. Die ID Austria mit Vollfunktion bietet zusätzliche Services (z. B. Ausweisfunktion am Mobiltelefon), die auch künftig erweitert werden.

Weitere detaillierte Informationen zur ID Austria und zum Umstieg finden Sie unter www.oesterreich.gv.at/id-austria/.

Stand: 17. Oktober 2023

Bild: insta_photos - stock.adobe.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Aus Homeoffice wird Telearbeit

Können Unternehmer Vorsteuern auch pauschal ermitteln?

Was ist der Unterhaltsabsetzbetrag?

Vorsteuern in einem anderen EU-Land: Wie erfolgt die Erstattung?

Investitionen: Wie kann man Steuern sparen?

Steuerliche Maßnahmen für Betroffene von Hochwasserkatastrophen

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Karriere