Wie hoch ist der Anstieg der Stundungszinsen ab 1.7.2024?

Auslaufende Coronaregelungen erhöhen Stundungszinsen um 2,5 Prozentpunkte.

Wie hoch ist der Anstieg der Stundungszinsen ab 1.7.2024?

Werden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, so kann das Finanzamt Einbringungsmaßnahmen setzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabenpflichtigen das Hinausschieben des Zeitpunktes der Entrichtung der Abgaben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen.

Bewilligt die Behörde eine Zahlungserleichterung, so fallen Stundungszinsen an. Stundungszinsen, die den Betrag von € 50,00 nicht erreichen sind nicht festzusetzen. Bis zum 30.6.2024 galt aufgrund der Corona-Gesetzgebung ein ermäßigter Stundungszinssatz von 2 % über dem Basiszinssatz. Ab 1.7.2024 gilt nun wieder der Zinssatz von 4,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Zinssatz beträgt daher ab 1.7.2024 8,38 % (Informationsstand Mitte Juni 2024).

Stand: 26. Juni 2024

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

Roth - Die Steuerberater mit Standorten in Oberwart und Eisenstadt. Bei Fragen zu unserem Newsbereich und unseren Leistungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

weitere News

Aus Homeoffice wird Telearbeit

Können Unternehmer Vorsteuern auch pauschal ermitteln?

Was ist der Unterhaltsabsetzbetrag?

Vorsteuern in einem anderen EU-Land: Wie erfolgt die Erstattung?

Investitionen: Wie kann man Steuern sparen?

Steuerliche Maßnahmen für Betroffene von Hochwasserkatastrophen

LASSEN SIE SICH NICHTS ENTGEHEN!

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Neuigkeiten.

Karriere